Hans-Böckler-Stiftung
 
 

Die Hans-Böckler-Stiftung bietet Stipendien für Studienanfänger*innen und Studierende.

Böckler-Aktion Bildung für Studienanfänger*innen

Allgemeine Informationen

Mit der Böckler-Aktion Bildung werden explizit Schülerinnen und Schüler angesprochen, die ihren Studienwunsch nicht verwirklichen, weil sie glauben, sich ein Studium nicht leisten zu können.

Förderberechtigte

Für die Böckler-Aktion Bildung dürfen sich Personen bewerben, die noch nicht mit dem Studium begonnen haben oder sich höchstens im ersten Semester befinden. Grundsätzlich können sich auch Studienanfänger*innen bewerben, die Anspruch auf den BAföG Höchstsatz haben.

Voraussetzungen

  • Ehrenamtliches Engagement
  • Sie dürfen maximal im ersten Semester sein
  • zwischen dem Erlangen der Studienberechtigung und dem Beginn des Studiums darf nicht mehr als ein Jahr liegen

Bewerbungsverfahren

Die Bewerbung für die Böckler-Aktion Bildung erfolgt schriftlich an das Referat Bewerbung. Zusätzlich zu dem Bewerbungsbogen müssen folgende Unterlagen mitgeschickt werden:

  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Beglaubigte Kopien der letzten Zeugnisse
  • Referenzschreiben einer Vertrauensperson nach den Richtlinien der Stiftung
  • Wenn bereits vorhanden: Immatrikulationsbescheinigung
  • Nachweis über den Aufenthaltsstatus, wenn die Bewerberin/der Bewerber nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt

Bewerbungszeitraum

Der Bewerbungsschluss für das nächste Wintersemester ist der 01. Februar des Jahres. Für das Sommersemester des nächsten Jahres ist der Bewerbungsschluss am 01. Juli des Vorjahres.

Förderzeitraum

Die Förderung der Hans-Böckler-Stiftung wird zunächst für drei Semester zugesagt. Die Stiftung fördert nach Möglichkeit bis zum erfolgreichen Ende des Studiums, einzige Bedingung: der Abschluss muss in der durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) festgelegten Förderungshöchstdauer abgelegt werden. Kurz vor Ablauf des ersten Förderzeitraumes wird von den zuständigen Referentinnen/Referenten entschieden, ob die Förderung fortgesetzt werden kann. Die Entscheidung ist abhängig vom Studienverlauf, der weiteren Studienplanung und dem eigenen gewerkschaftlichen oder gesellschaftspolitischen Engagement der Stipendiatinnen und Stipendiaten.

Förderumfang

Im Rahmen der finanziellen Förderung erhalten die Stipendiatinnen und Stipendiaten der Hans-Böckler-Stiftung monatlich ihr individuelles Stipendium (max. 861 Euro pro Monat) eine Studienkostenpauschale von 300 Euro und ggf. ein Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von max.109/189 Euro pro Monat. Zusätzlich ist während des Studiums die Förderung eines Auslandssemesters möglich. Das Stipendium wird auch in den vorlesungsfreien Zeiten gezahlt. Neben der finanziellen Förderung ist die ideelle Förderung ein zentrales Element der Hans-Böckler-Stiftung.


Stipendium der Hans-Böckler Stiftung für Studierende

Allgemeine Informationen

Für Studierende bis zum 3. Semester stellt das Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung eine sehr gute Möglichkeit dar, das Studium zu finanzieren, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.

Förderberechtigte

Für das Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung dürfen sich Studierenden bis zum dritten Semester bewerben. Wichtig: Eine Bewerbung nach dem 3. Semester im Bachelor ist möglich, wenn im Anschluss ein Master angestrebt wird. Grundsätzlich können sich auch Studierende bewerben, die Anspruch auf den BAföG Höchstsatz haben.

Voraussetzungen

  • Ehrenamtliches Engagement
  • Sie dürfen maximal im dritten Semester sein, falls Sie keinen Master nach dem Bachelor anstreben.
  • Bewerberinnen und Bewerber müssen dem Grunde nach eine BAföG-Berechtigung (nach § 8 Abs. 1–3 BAföG) haben.

Bewerbungsverfahren

Die Bewerbung für das Stipendium für Studierende der Hans-Böckler-Stiftung online über das Bewerberportal.

Wenn Sie sich beworben haben, wird Ihre Bewerbung durch einen Vorauswahlausschuss begutachtet. Wenn Ihre Bewerbung überzeugen konnte, bekommen sie eine Einladung zu einem Gutachtengespräch mit einer Gruppe an Bewerbern und einem Vertrauensdozenten. In einem dritten Schritt werden die Bewerber zu einem Auswahlgespräch eingeladen.

Bewerbungszeitraum

Der Bewerbungsschluss für das nächste Wintersemester ist der 01. Februar des Jahres. Für das Sommersemester des nächsten Jahres ist der Bewerbungsschluss am 01. Juli des Vorjahres.

Förderzeitraum

Die Förderung der Hans-Böckler-Stiftung wird zunächst für drei Semester zugesagt. Die Stiftung fördert nach Möglichkeit bis zum erfolgreichen Ende des Studiums, einzige Bedingung: der Abschluss muss in der durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) festgelegten Förderungshöchstdauer abgelegt werden. Kurz vor Ablauf des ersten Förderzeitraumes wird von den zuständigen Referentinnen/Referenten entschieden, ob die Förderung fortgesetzt werden kann. Die Entscheidung ist abhängig vom Studienverlauf, der weiteren Studienplanung und dem eigenen gewerkschaftlichen oder gesellschaftspolitischen Engagement der Stipendiatinnen und Stipendiaten.

Förderumfang

Im Rahmen der finanziellen Förderung erhalten die Stipendiatinnen und Stipendiaten der Hans-Böckler-Stiftung monatlich ihr individuelles Stipendium (max. 861 Euro pro Monat) eine Studienkostenpauschale von 300 Euro und ggf. ein Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von max.109/189 Euro pro Monat. Zusätzlich ist während des Studiums die Förderung eines Auslandssemesters möglich. Das Stipendium wird auch in den vorlesungsfreien Zeiten gezahlt. Neben der finanziellen Förderung ist die ideelle Förderung ein zentrales Element der Hans-Böckler-Stiftung.

Kontakt

Hans-Böckler-Stiftung
Hans-Böckler-Straße 39
40476 Düsseldorf
www.boeckler.de

Alina Rahmen
0211. 7778 246
ln-rhmnbcklrd

Die ecosign übernimmt keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen auf dieser Seite zum Thema Hans-Böckler-Stiftung. Stand: 04.2021

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