Die Bischöfliche Studienförderung Cusanuswerk ist das Begabtenförderungswerk der katholischen Kirche in Deutschland. Die Studienförderung hat den Auftrag herausragend begabte katholische Studierende und Promovierende in der Breite aller Studienrichtungen ideell und finanziell zu fördern. Die Geförderten sollen befähigt werden, ihre Talente und ihr Gestaltungsvermögen in christlicher Verantwortung dort einzubringen, wo die Zukunft des Gemeinwesens entschieden wird: in Staat, Gesellschaft und Familie, Wissenschaft und Kirche, Wirtschaft, Kultur und Medien.
Cusanuswerk Erstsemesterauswahl:
Die Erstsemesterauswahl richtet sich an Bewerberinnen und Bewerber, die im Wintersemester ihr Erststudium aufnehmen.
Die Erstsemesterauswahl findet einmal im Jahr statt und ist auf das Wintersemester als Studienbeginn ausgerichtet. Für Ihre Bewerbung in diesem Auswahlverfahren gelten zwei wichtige Termine: Bis Anfang Juli muss der ausgefüllte Personalbogen sowie ein ausformulierter Lebenslauf vorliegen. Abiturzeugnisse bzw. Hochschulzugangsberechtigungszeugnisse, die zum Zeitpunkt des Anmeldeschlusses noch nicht vorliegen, können bis spätestens zum 15. Juli nachgereicht werden. Die Endrunde des Verfahrens findet in Form eines Bewerbertags im September/Oktober statt. Hierzu werden die Bewerberinnen und Bewerber nach einer Vorauswahl gesondert eingeladen. Selbstbewerbungen und Vorschläge von Schulen, Altcusanerinnen und Altcusanern, Hochschulen und hochschulpastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden im Verfahren gleichberechtigt behandelt.
Cusanuswerk Grundauswahlverfahren FH:
Das Grundauswahlverfahren richtet sich an Bewerberinnen und Bewerber, die bereits an einer Hochschule studieren und das erste Fachsemester bereits abgeschlossen haben.
Das Grundauswahlverfahren gliedert sich in zwei Teile: eine Vorauswahl zwischen Juli und Oktober sowie ein Hauptverfahren im Wintersemester ab Anfang November. Das Auswahlverfahren endet mit der Auswahlsitzung im März oder April. Eine Aufnahme in die Förderung ist damit stets zum Sommersemester des auf die Bewerbung folgenden Jahres möglich. Stichtag und Bewerbungsschluss für Vorschläge und Selbstbewerbungen ist jeweils der 1. August.
Bewerbungsfrist Erstsemsterauswahl: 01. Juli
Bewerbungsfrist Grundauswahlverfahren: 01. August
Nach Aufnahme im Verfahren der Erstsemesterauswahl wird zunächst eine Probezeit bestimmt und ggf. anschließend gemäß der offiziellen Regelstudienzeit des Studiengangs eine definitve Förderzeit festgesetzt.
Um den Förderungsbedarf zu ermitteln, werden – ebenso wie bei der Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) – das Einkommen und Vermögen der Stipendiatin oder des Stipendiaten, der Eltern und ggf. der Ehepartnerin oder des Ehepartners herangezogen. Die Berechnung der Stipendien erfolgt auf der Basis von Richtlinien, die das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) festsetzt. Sie sind nicht zurückzuzahlen. Der Förderhöchstbetrag beträgt derzeit 861 Euro monatlich.
Alle Stipendiatinnen und Stipendiaten des Cusanuswerks erhalten – unabhängig von der Höhe des Grundstipendiums – eine monatliche Studienkostenpauschale von 300,00 Euro.
Das Cusanuswerk ermutigt seine Stipendiatinnen und Stipendiaten, ihr Studium während der Förderzeit durch einen Auslandsaufenthalt zu ergänzen, und unterstützt daher Studien, Sprachkurse, PJ-Tertiale, Famulaturen, Praktika, Studienreisen, Forschungsaufenthalte und Fachkurse im Ausland.
Cusanuswerk
Baumschulallee 5
53115 Bonn
www.cusanuswerk.de
Dr. Martin Reilich
0228. 9 83 84 - 14
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Die ecosign übernimmt keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen auf dieser Seite zum Thema Cusanuswerk. Stand: 04.2021